Wenn Sie als pflegende Angehörige Zeit für sich brauchen, weil Sie wichtige Termine haben oder aus anderen Gründen in der Versorgung ausfallen, greift die Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht Freiräume für den Pflegenden und ist sowohl stundenweise als auch tage- bzw. wochenweise einsetzbar. Die ambulanten Pflegedienste der Caritas pflegen Ihren Angehörigen gut und liebevoll in der Zeit, in der Sie verhindert sind.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Die zu pflegende Person muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dabei muss die Pflege allerdings nicht zwangsweise nur durch eine Person und auch nicht am Stück ausgeführt worden sein.
Ihr Hausarzt kann Ihnen bescheinigen, wie lange Sie bereits Ihre Angehörigen pflegen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Die Verhinderungspflege steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise der Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu.
Wer kommt für die Kosten der Verhinderungspflege auf?
Die Pflegekassen zahlen Für die Kosten kommt bis zu x Euro die Pflegekasse auf.
Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam überlegen wir schnell und so unbürokratisch wie möglich wie wir Sie unterstützen können.
Wenn Sie durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gepflegt werden, kann die Pflegekasse den bis zu 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden. Die Leistung kann auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.